1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds
    nimmt der Verein „Leben in Chorweiler“ seine Adresse, sein Geburtsdatum, seineTelefon-/ Faxnummer, ggf. seine Mailadressebund seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System und in Papierform gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer und sofern das Mitglied am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt eine Mandatsreferenznummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der
    Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  2. Die erhobenen Daten werden im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens der Sparkasse KölnBonn online übermittelt. Auch hier werden die personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
    Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein (LiC) grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
  3. Pressearbeit
    Der Verein (LiC) informiert die lokalen Print-, Rundfunk- und TV-Medien über besondere Ereignisse im Vereinsleben. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
    Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen sofern seine personenbezogenen Daten verwendet werden. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
  4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
    Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein (LiC) eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
  5. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Die Mitglieder haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung ebenso auf die Einschränkung bei der Verarbeitung dieser Daten. Dies kann schriftlich beantragt werden. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.