Datenschutzerklärung

INFORMATIONSPFLICHT BEI ERHEBUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN BEI DER BETROFFENEN PERSON GEMÄSS ART. 13 DSGVO

Name des Verantwortlichen

Vorsitzender von Leben in Chorweiler e.V., Pariser Platz 1, 50765 Köln

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Ausschließlich für eigene Zwecke der Vereins- und Mitgliederverwaltung sowie zur Umsetzung und Erfüllung der Vereinsziele (Förderung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Jugend, Familie, Kunst und Kultur in Chorweiler) werden durch den Verein Leben in Chorweiler e.V. persönliche Daten der Mitglieder verarbeitet. Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart erhalten Zugriff auf Ihre Daten, um unsere vertraglichen und gesetzlichen Pflichten den Mitgliedern gegenüber zu erfüllen. Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet bzw. unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

Empfänger bei Datenübermittlung der personenbezogenen Daten

Vom Verein Leben in Chorweiler e.V. eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) können zu definierten Zwecken Daten erhalten. Dies ist die Sparkasse KölnBonn. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Unternehmens ist zu beachten, dass wir Ihre Daten nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Aufsichtsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.

Speicherdauer der Daten

Gemäß dem allgemeinen Löschkonzept des Leben in Chorweiler e.V.: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst bzw. zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
Schließlich können auch gesetzliche Verjährungsfristen maßgeblich sein.

Bereitstellung von Daten seitens der Mitglieder

Im Rahmen der Mitgliedschaft müssen Mitglieder nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft erforderlich sind (Art. 6, 1b DSGVO) oder zu deren Erhebung der Verein Leben in Chorweiler e.V. gesetzlich verpflichtet ist (Art. 6,1c DSGVO). Weitere Verarbeitungen von Daten können sich aus berechtigten Interessen ergeben, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art. 6, 1f DSGVO).

Hinweis auf Auskunftsrecht und zum Recht zum Widerruf der Einwilligung

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung und auf Einschränkung der Bearbeitung und Datenübertragbarkeit. Zudem hat der Betroffene das Recht zur Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten oder auch bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Soweit die Verarbeitung aus berechtigtem Interesse erfolgen sollte (Art. 6, 1f DSGVO), kann gegen die Verarbeitung aufgrund besonderer Situationen Widerspruch eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung für bestimmte Zwecke, kann diese vom Betroffenen jederzeit widerrufen werden. Das gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor dem 25. Mai 2018 abgegeben wurden.